Studienorganisation

Auf dieser Seite erhalten Sie gebündelt wichtige Informationen rund um Studienorganisation und administrative Abläufe am Institut für Theaterwissenschaft.

Eine wichtige Anlaufstelle für Sie als Studierende der Theaterwissenschaft und Szenischen Forschung ist das Geschäftszimmer, zu dessen Aufgaben insbesondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden hinsichtlich ihrer Studienorganisation sowie die Abwicklung verwaltungstechnischer Angelegenheiten (z.B. Formblättern) gehört.  Die Hilfskräfte des Geschäftszimmers arbeiten in enger Absprache mit der Studienfachberatung, dem Sekretariat der Theaterwissenschaft sowie allen Lehrenden des Instituts zusammen. Das Geschäftszimmer, unter Leitung der geschäftsführenden Sekretärin Martina Maierl-Ewert, ist somit die administrative Kontaktstelle zwischen Institut und Studierenden. Wenn Fragen oder Probleme auftauchen, können Sie sich jederzeit gerne an das Geschäftszimmer wenden. Die Hilfskräfte dort helfen Ihnen, Lösungen zu finden oder Sie an eine andere Person bzw. Stelle weiterzuleiten.

Kontakt

Kontakt

Raum: GB 3/40
Tel.: 0234/32-27822
Fax: 0234/32-14714
E-Mail: geschaeftszimmer-theaterwissenschaft[at]rub.de

Ansprechpartner*innen

Öffnungszeiten

  • Montag bis Mittwoch per E-Mail, Dienstag & Mittwoch 10-14 & 11-15 Uhr Präsenz
  • Anliegen, die per E-Mail nicht zu klären sind, können telefonisch besprochen werden. Bitte schicken Sie hierfür Ihre Telefonnummer mit der Bitte um Rückruf an: geschaeftszimmer-theaterwissenschaft[at]rub.de

Studienbeginn

Zu Beginn Ihres Studiums kommen Sie bitte in das Geschäftszimmer und bringen die Dokumente mit, die Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Dies ist meist das Abiturzeugnis.

Welche Sprachnachweise werden für das Studium in der Theaterwissenschaft (B.A. und M.A.) benötigt? „Zum B.A.-Studium der Theaterwissenschaft sind Kenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen, in mindestens zwei lebenden Fremdsprachen erforderlich. Eine dieser Fremdsprachen kann durch den Nachweis des  Latinums, entsprechender Lateinkenntnisse oder des Graecums ersetzt werden. Die Sprachkenntnisse müssen spätestens bis zur Anmeldung der B.A.-Prüfung nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über das Abiturzeugnis oder ein Äquivalent.“ (StO §1 Abschnitt 6)

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Bitte melden Sie sich für alle Lehrveranstaltungen, an denen Sie teilnehmen möchten, über eCampus an. Anmeldebeginn, -fristen und -bedingungen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen werden im Studienführer, der am Anfang jedes Semesters veröffentlich wird, sowie auf eCampus bekannt gegeben. Eine Anmeldung über eCampus ist unerlässlich, da Sie darüber E-Mails mit Kursinformationen erhalten und auch die spätere Kreditierung über eCampus erfolgt. Bei Problemen können Sie sich per E-Mail an das Geschäftszimmer wenden.
Falls Sie eine Lehrveranstaltung, für die Sie sich bereits angemeldet haben, doch nicht wahrnehmen können, melden Sie sich unbedingt bei eCampus wieder ab. So können ggf. andere Interessierte, die auf der Warteliste stehen, nachrücken.

Kreditierung von Lehrveranstaltungen

Die Kreditierung von Lehrveranstaltungen erfolgt über eCampus. Insofern Sie sich bei eCampus für die entsprechende Veranstaltung angemeldet und die Lehrveranstaltung erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ihnen die CP und ggf. die Note in eCampus eingetragen. Die Bedingungen für die Erbringung von Studienleistungen werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. In Absprache mit den Dozierenden können Anforderung und Umfang besprochen werden.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihnen die entsprechenden Creditpoints und ggf. Noten eingetragen worden sind. Bei fehlenden oder falschen Eintragungen sollten Sie sich an die jeweiligen Dozierenden wenden und das Geschäftszimmer informieren.

Hinweis nur für Master-Studierende:
In der Regel werden Sprachkurse des ZfA mit 5 CP kreditiert. Wenn Sie sich jedoch einen Sprachkurs im Ergänzungsbereich anrechnen lassen wollen, benötigen Sie 6 CP.
Bitte melden Sie sich daher bereits zum Kursbeginn bei dem Dozierenden und besprechen die Anrechnung des Kurses. Eventuell besteht der Lehrende darauf, dass Sie eine zusätzliche Leistung erbringen.

Verlauf und Empfehlungen für das Studium

Welche Lehrveranstaltung Sie wann belegen, obliegt Ihnen – studieren Sie nach Interesse! Behalten Sie aber auch immer die für Sie vorgesehene Studienordnung im Blick. Diese regelt die Struktur und den Ablauf des Studiums in der Theaterwissenschaft. Es gilt für Sie die Studienordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Aufnahme des Studiums aktuell ist. Eine zusätzliche Orientierung bieten Ihnen die Studienverlaufspläne, die zwar nicht verpflichtend sind, aber eine sinnvolle Empfehlung für die Kurswahl geben.

Beachten Sie, dass die Hälfte Ihrer  größeren Studienleistungen

  • den Studienordnungen vor WiSe 18/19 zufolge schriftlich (dies sind z.B. Hausarbeiten, Referatsverschriftlichungen, Reflexionen und andere mit den Dozierenden persönlich abgesprochene Formen)
  • den Studienordnungen ab WiSe 18/19 zufolge durch Hausarbeiten erfüllt werden muss.

Praktika

Das Institut empfiehlt die Absolvierung von Praktika im Laufe des Studiums. In der Regel können in der Bachelorphase bis zu zwei Praktika angerechnet werden. Beide sollen in unterschiedlichen Feldern absolviert werden. Im Master sind keine Praktika vorgesehen, können aber gegebenenfalls im Rahmen der Independent Studies in eigene Studien einfließen – genaueres hierzu nach Absprache. Bei der Suche und Bewerbung können Hilfestellungen geleistet werden. Eine Absprache im Vorfeld ist empfehlenswert, besonders bei der Anerkennung eigener Projekte. Eingereicht werden müssen: eine Praktikumsbescheinigung (soweit möglich) und Reflexionsschrift. Weitere Details finden sich im Leitfaden zur Anrechnung praktischer Erfahrungen und können bei Helen Brecht erfragt werden.

Erasmus

Zudem empfiehlt das Institut Auslandsaufenthalte für Studium oder Praktika. Nähere Informationen zum Studienaustauschprogramm der Europäischen Union finden Sie unter Erasmus und können Sie bei Sandra Biberstein erfragt werden.

BAföG

BAföG-Empfänger*innen müssen sich zum Ende des 4. Semesters das Formblatt 5 für beide Studienfächer bestätigen lassen.  Bezüglich Ihres Studienfaches Theaterwissenschaft finden Sie alle Informationen im Reiter „BAföG“ hier auf der Seite, ebenfalls unter der Rubrik „Studium“: https://theaterwissenschaft.blogs.ruhr-uni-bochum.de/studium/bafoeg/
Falls Sie glauben, die Anforderungen nicht erfüllt zu haben, kommen Sie gerne trotzdem mit Ihrem Anliegen zum jeweiligen Fachbeauftragen. In diesem Fall kann ein Beratungsgespräch, in dem die aktuelle Lage geprüft und das weitere Vorgehen besprochen wird, zur Klärung helfen.

Hinweis: Die Bearbeitung von Formblättern kann je nach Auslastung mitunter bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen, in vorlesungsfreien Zeiten teilweise noch mehr. Melden Sie sich bitte frühzeitig.

Abschlussphase: Anmeldung, Formblätter & Modularisierung

Die Abschlussphase im B.A. sowie im M.A. in der Theaterwissenschaft besteht aus einem Abschlussmodul und ggf. der Abschlussarbeit. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Homepage des Prüfungsamts der Fakultät für Philologie zu den Modalitäten. Dort erhalten Sie Informationen über Anmelde- sowie Prüfungsblöcke, Fristen und Nachreichfristen zur Einreichung von Formblättern. Welche Formblätter für welche Anmeldung benötigt werden, wird ebenfalls dort erklärt. 
Themen, Anforderungen und Umfang der jeweiligen Abschlussprüfung werden in einem persönlichen Gespräch mit den Prüfer*innen bzw. Gutachter*innen geklärt sowie die entsprechenden Formblätter ausgefüllt. Das Geschäftszimmer ist dafür zuständig, Formblätter, die von Ihnen erbrachte Leistungen im Fach Theaterwissenschaft nachweisen, abzuwickeln und die entsprechenden Modularisierungen bei eCampus zu überprüfen. Bei jeglichen Fragen und Problemen, die dabei auftreten, stehen die Hilfskräfte beratend und helfend zur Seite. Dieser administrative Ablauf umfasst folgende Schritte:

1. Sind alle Studienleistungen, die zur Erreichung der Anmeldevoraussetzungen benötigt werden, bei eCampus eingetragen oder fehlt noch etwas? Wenn etwas fehlt, wenden Sie sich an die jeweiligen Dozierenden und informieren das Geschäftszimmer. 

2. Sollten Ihre Sprachnachweise nicht in eCampus eingetragen sein, lassen Sie dem Geschäftszimmer die Dokumente, die Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, zukommen. Dies ist meist das Abiturzeugnis. 

3. Spätestens vor dem letzten Semester, in dem Sie noch Kurse belegen müssen, sollten Sie sich noch einmal intensiv mit der Studienordnung und den Modulen auseinandersetzen, um rechtzeitig zu überprüfen, ob Sie alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben/erbringen werden. Füllen Sie dazu die Modulbescheinigungen aus, die Sie zum Download oder zur Abholung im Geschäftszimmer erhalten. Die Modulbescheinigungen dienen Ihnen und dem Geschäftszimmer als Überblick bei der Zuordnung; eine Unterschrift wird nicht gebraucht. Halten Sie sich beim Ausfüllen an die für Sie geltende Prüfungsordnung (PO 2012 bzw. PO 2013 oder PO 2016) sowie Studienordnung und orientieren Sie sich an der möglichen Aufteilung von Leistungs- und Teilnahmenachweisen, die an den Rändern der jeweiligen Modulzettel angemerkt sind.

Tipp: Für eine erste Zuordnung ist zu empfehlen, alle Veranstaltungen mitsamt ihren möglichen Modularisierungen auf einen Notizzettel zu schreiben und zu puzzeln, sodass möglichst alles aufgeht. Dies kann dann auf die Modulzettel eingetragen werden.
Noch ausstehende Lehrveranstaltungen markieren Sie bitte in dem Dokument oder teilen es dem Geschäftszimmer mit, sodass die Hilfskräfte einen Überblick über Ihre Studienorganisation erhalten und  ggf. beraten können.

4. Nachdem Sie auf dem Papier alle Lehrveranstaltungen soweit es geht modularisiert haben, können Sie diese nun bei eCampus modularisieren. Dazu gibt es einen ausführlichen Leitfaden zum Nacherfassen von Leistungen und Modulen in eCampus.

5. Anschließend können Sie das vorab ausgefüllte Formblatt (dies beinhaltet bei Formblatt C ebenfalls das Ausfüllen der prüfungsrelevanten Module) sowie Ihre Matrikelnummer an das Geschäftszimmer per Mail schicken. Ausgefüllte Modulzettel müssen nicht mehr eingereicht werden! Die Hilfskräfte im Geschäftszimmer werden diese überprüfen, dem Studiengang zuordnen sowie bestätigen und anschließend bei Erfüllung Ihr Formblatt an die Fachbeauftragten zur Unterschrift weiterleiten.

Hinweis: Die Bearbeitung von Formblättern kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen, in vorlesungsfreien Zeiten teilweise noch mehr. Reichen Sie Ihre Dokumente deshalb frühzeitig im Geschäftszimmer ein.

Abschlussphase in der Szenischen Forschung

Für den Studienabschluss im Master Szenische Forschung findet sich ein ausführlicher Leitfaden mit allen nötigen Formularen im Moodle-Kurs des Praxiskolloquiums. 

Prüfungsordnungen, Studienordnung und Modulhandbuch

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Ruhr-Universität Bochum fest, z.B. Studienziele, Regelstudienzeit, Prüfungsablauf. Auf Basis dieser Prüfungsordnung gibt es jeweils unterschiedliche Studienordnungen für die jeweiligen Fächer, die Struktur und Ablauf des Studiums regeln. Es gilt jeweils die bei Aufnahme des Studiums aktuelle Studienordnung. Diese Studienordnung kann in dem zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuellen Studienführer eingesehen werden. Es besteht immer die Möglichkeit in die aktuelle Version der Studienordnung zu wechseln. Dazu müssen diejenigen, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2011/12 aufgenommen haben, auch in die neue Prüfungsordnung wechseln. 

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